Straßenbaumaßnahme Elsterwerdaer Straße

 

baustelle_Elsterwerdaer_Straße_20221117a.jpgInformation zum Bauvorhaben K6635, Ortsdurchfahrt Ortrand  

Die geplanten Bauarbeiten im 4. Bauabschnitt von Zufahrt Netto-Markt – bis zur Straße Altmarkt haben am 14.11.2022 begonnen und werden voraussichtlich im Mai 2023 abgeschlossen.

Die fußgängige Zuwegung zu den einzelnen Grundstücken in der Elsterwerdaer Straße soll jederzeit gegeben sein. Während der Bauausführung kann es zu kurzfristigen Einschränkungen kommen. Informationen und Abstimmungen zu eventuellen Einschränkungen erfolgen rechtzeitig durch die Mitarbeiter der Baufirma vor Ort.

Der Netto-Markt ist für den Lieferverkehr und die Kundschaft jederzeit aus der Richtung Kleinkmehlen möglich. Fußgänger erreichen den Markt auch aus Richtung Ortrand Altmarkt.

Der Penny-Markt ist für die Kundschaft zu Fuß jederzeit aus Richtung Ortrand-Altmarkt und aus Richtung Kleinkmehlen möglich. Der Zugang für den Lieferverkehr und die motorisierte Kundschaft ist nur aus Richtung Kleinkmehlen gegeben.

Die Anwesen am Haag sind über die Straße der Einheit gegeben.

Ebenso sind die Anwesen in der Pfarrgasse über die Straße der Einheit und die Schulgasse möglich.

Im Auftrag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz führt die Firma Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co KG Straßen- und Tiefbauarbeiten durch. Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Bauleiter Herr Hoffmann       035753 – 37835

Polier Herr Bolle                     0171 – 3076840

Vorarbeiter Herr Woznicka    0171 – 9715878

Informationen zur Grundsteuerreform

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Informationen zur Grundsteuerreform

Werte Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Ortrand,

im Jahr 2022 erfolgt die bundesweite Umsetzung der Grundsteuerreform für alle Grundstückseigentümer.

Die Berechnung der Grundsteuer basiert bisher zu einem großen Teil auf den sogenannten Einheitswerten. Die hier zugrunde gelegten Werte beruhen auf Feststellungen aus dem Jahr 1935. Aus diesem Grund wird eine Neuerfassung notwendig.

Die Neubewertung (Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung) betrifft alle, die am Stichtag 01.01.2022 Eigentum an Grundbesitz hatten.

Zum Grundbesitz zählen:

  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnungseigentum
  • Erbbaurechte
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)

Die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung besteht für den Eigentümer dabei unabhängig davon, ob der Grundbesitz selbst genutzt, vermietet/verpachtet oder anderweitig verwendet wird.

Die Steuererklärung müssen Sie nach der gesetzlichen Neuregelung vom 01. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 elektronisch an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER www.elster.de nutzen.

Die brandenburgischen Finanzämter werden zwar über Pressemitteilungen auf die Abgabepflicht hinweisen, aber Steuerpflichtige nicht gesondert zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung auffordern. Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte erhalten jedoch von Mai bis Juni 2022 Informationsschreiben, aus denen die wichtigsten Daten und Fakten hervorgehen.

Haben Sie noch Fragen zur Grundsteuerreform und Grundsteuerwerterklärung? Bitte wenden Sie sich an die nachfolgend genannten Stellen:

Die Finanzämter werden darüber hinaus besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für eine ELSTER-Registrierung vor Ort in den Servicestellen der Finanzämter anbieten.

Informationsportal Grundstücksdaten:
Die Finanzverwaltung Brandenburg hat speziell für die Grundsteuerreform ein Informationsportal Grundstücksdaten eingerichtet, mit dem Sie einfach die wichtigsten Katasterdaten für Ihr Grundstück, wie z. B. die Grundstücksfläche und die Ertragsmesszahl abrufen können.
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Brandenburg zur Grundsteuerreform:
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/

Publikationen zur Grundsteuer (Flyer, Checklisten, etc.):
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/publikationen-zur-grundsteuer/

Informationsveranstaltungen der Finanzämter:
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/informationsver-zwj-ans-zwj-tal-zwj-tungen/

Information für Waldbesitzer

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Die Stadtverordnetenversammlung Ortrand und die Gemeindevertretung Kroppen haben in ihren letzten Sitzungen am 20.09.22/21.09.2022 die Vergabe der Instandsetzung von Waldwegen – alte Poststraße mit einer Länge von 3540 m beschlossen.

Dafür wurde ein Zuwendungsbescheid für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben in Höhe von 100 % bewilligt. Insbesondere dienen diese Mittel dem vorbeugenden Waldbrandschutz und der Waldbrandbekämpfung und hat somit besonderes Interesse.

Mit den Arbeiten wurde die Firma Kiwiroad Schönefeld beauftragt.

Der Weg erhält eine neue Tragschicht 25 cm und eine Deckschicht von 5 cm jeweils mit Natursteinmaterial.

Die Arbeiten werden in der Zeit vom 10.10. – 30.11.2022 ausgeführt.

Für die anliegenden Waldbesitzer kann es zu Einschränkungen kommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Widerruf der Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern (Eigentümer- und Anliegergebrauch) für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster (2)

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt den Widerruf der Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster .
Dieser Widerruf gilt ab dem 14.09.2022.

Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 13.06.2022 (GZ: 60.7.15-70.18- 0803/22) in der Gestalt der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 21.07.2022 (Geschäftszeichen: 60.7.15-70.18-803/22)

Warnung vor möglichem Telefonbetrug

InformationDie Steuerverwaltung weist auf eine mögliche, neue Form des Telefonbetruges hin. Derzeit gehen bei Steuerpflichtigen in einem benachbarten Bundesland Anrufe von vermeintlichen Mitarbeitern eines Finanzamtes ein, in denen unter Vorwurf einer angeblich begangenen Straftat, die Sperrung der Steuernummer und Konten angedroht wird werden. Diese ggf. computergenerierten Anrufe stammen ausdrücklich nicht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter und sind möglicherweise strafrechtlich motiviert.

In Brandenburg sind noch keine Fälle bekannt geworden, aber auch nicht auszuschließen: Sollten Sie Opfer eines solchen Anrufes werden, beenden Sie bitte schnellstmöglich das Gespräch.
Vermeiden Sie es unbedingt, Informationen herauszugeben oder zu bestätigen oder das Drücken von Telefontasten.

 

 

Gemeinde Frauendorf

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Frauendorf begrüßt seine Besucher. Ob bei Festen oder zahlreichen Sportaktivitäten ist jeder gern eingeladen.

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Gemeinde Großkmehlen

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Entdecken Sie jetzt die Vielfalt Brandenburgs südlichster Gemeinde.

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Gemeinde Kroppen 

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Die Gemeinde Kroppen im Süden Brandenburgs heißt ihre Besucher herzlich willkommen.

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Gemeinde Lindenau 

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Mit ihren historischen Bauten und der weitläufigen Parkanlage ist Lindenau immer einen Besuch wert.

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Stadt Ortrand 

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„Zwischen Brandenburg und dem Sachsenland grüßt freundlich dich der Ort am Rand.“ - Herzlich Willkommen!

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Gemeinde Tettau 

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Naturnahe Landschaften und eine über 550-jährige Geschichte das ist die Gemeinde Tettau im Süden Brandenburgs.

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