Meldeamt

 

Das Einwohnermeldeamt / Standesamt ist vom 22.12. 31.12.2023 geschlossen !

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 


Hinweis:

Aufgrund zahlreicher Anfragen von Einwohnern weisen wir darauf hin,
dass die Aufnahme von Lichtbildern im Meldeamt für Personalausweise und Reisepässe
derzeit noch nicht erfolgt.

 

  

Wichtige Informationen

Information: "Wohnsitz anmelden, ummelden, abmelden"

Personalausweis/Reisepass beantragen
Für die Beantragung eines Personalausweises / Passes / Kinderreisepasses sowie vorläufige Dokumente benötigen Sie folgendes:

• biometrisches Lichtbild
• Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde
• vorhandenes Dokument (Personalausweis/Pass)


Gebühren Personalausweis
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen.

• 37,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
• 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
• 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
• 13,00 Euro Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)


Gebühren Reisepass
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen.

• 60,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
• 37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
• 26,00 Euro vorläufiger Reisepass
• 32,00 Euro Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass
• 13,00 Euro für Kinderreisepass


Verdoppelung der Gebühren:
• Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
• Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.


Gebühren Führungszeugnis
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen.

• 13,00 Euro für Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der ört­lichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Be­zirk sie sich gewöhnlich aufhalten.

Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. 

Online-Portal


 Zahlungsart
• Barzahlung
• EC Zahlung mit PIN


Herstellungszeitraum ab Antragstellung
• Personalausweis ca.  3 - 4 Wochen
• Reisepass ca. 6 - 8 Woche
• Expresspass 72 h Werktag
• vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass sowie Kinderreisepass können sofort ausgestellt werden


Aushändigung der Dokumente
• persönlich
• von der antragstellenden Person (z.B. gesetzlichen Vertreter oder Betreuer) bevollmächtigte Person


Beglaubigungen    Meldebescheinigungen
•   5,50 Euro Beglaubigungen
•   5,00 Euro Meldebescheinigungen


Ansprechpartnerin: Frau S. Sähring
Telefon: 035755/605-228 / Fax: 035755/605-231 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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