Führerscheinstelle geschlossen
Die Führerscheinstelle ist vom 11.04. bis 14.04.2023 geschlossen !
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Führerscheinstelle ist vom 11.04. bis 14.04.2023 geschlossen !
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ab dem 27. März 2023 kommt es in Ortrand infolge von Tiefbauarbeiten (Erneuerung Trinkwasserleitung) zu weiteren Verkehrseinschränkungen. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung der Elsterwerdaer Str./Altmarkt 16 bis Bahnhofstr. 2 (Tattoostudio) durchgeführt und sollen bis zum 21. April 2023 abgeschlossen sein. Eine Umleitung ist ausgewiesen. Die Ein- und Ausfahrt des Altmarktes ist in diesem Zeitraum nur über die Zufahrt der Straße der Einheit möglich. Fußläufig und mit dem Fahrrad ist der Altmarkt und Topfmarkt erreichbar.
Bei Fragen zur Verkehrsführung können Sie sich unter der Telefonnummer 035755-6050 an das Amt Ortrand wenden. Bei Fragen hinsichtlich des Bauvorhabens wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer
03573-8030 an den Wasserverband Lausitz in Senftenberg.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Amtsverwaltung Ortrand
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt den Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster vom 13.06.2022. Dieser Widerruf gilt ab dem 11.02.2023.
Information zum Bauvorhaben K 6607 in Tettau
Die Baumaßnahme "Erneuerung der Trinkwasseranlage" in der Lindenauer Straße verlängert sich bis voraussichtlich 30.06.2023.
Im ersten Halbjahr 2023 finden erneut die Schöffenwahlen für die ab 01.01.2024 beginnende fünfjährige Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen statt.
Auch aus der Stadt Ortrand und den amtsangehörigen Gemeinden werden wieder Personen gesucht, die am Amtsgericht Senftenberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Erwachsenen-Strafsachen teilnehmen. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.
Gesucht werden Bewerber, die im Amt Ortrand wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Für das Amt als Schöffe ist zudem Unparteilichkeit, Objektivität, Unvoreingenommenheit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, Kommunikations- und Dialogfähigkeit aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung erforderlich.
Bewerbungsformulare liegen im Sekretariat im Amt Ortrand aus.
Interessenten für das Amt eines Schöffen richten ihre Bewerbung bitte bis zum 31.03.2023 an:
Amt Ortrand
Altmarkt 1
01990 Ortrand
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Bei Fragen wenden Sie sich an: Frau Sähring, Tel.: 035755/605-228