Führerscheinstelle
Die Führerscheinstelle ist am 22.07.2025 geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat angesichts der anhaltenden Trockenheit sowie der niedrigen und weiter sinkenden Wasserstände zwei Allgemeinverfügungen zum Schutz der oberirdischen Gewässer erlassen. Die Verbote zur Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern im Spree- und Schwarze-Elster-Gebiet sollen dem weiteren Rückgang der Wasserstände entgegenwirken.
Ab dem 20. Juni 2025 gilt für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster ein vollständiges Verbot der Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf – also für Grundstücksinhabende und Anwohnende. Verboten ist jede Wasserentnahme mit Pumpen, also z. B. mit elektrischer Gartenpumpe oder Tauchpumpe – auch für private Zwecke. Was erlaubt ist: Bürgerinnen und Bürger dürfen z.B. mit der Gießkanne weiterhin Wasser direkt entnehmen – aber bitte mit Maß und Rücksicht.
Zudem ist auch im Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree die Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) ab dem 20. Juni in der Zeit von 8 bis 20 Uhr untersagt. Auch hier wird darum gebeten, die Notwendigkeit einer Wasserentnahme mittels Gießkanne oder außerhalb der Sperrzeit kritisch zu hinterfragen.
Diese Maßnahmen haben sich bereits in vergangenen Jahren als wirkungsvoll erwiesen, u.a. zum Schutz der Wasserökosysteme. So muss zur Erhaltung der oberirdischen Gewässer als Lebensraum ein sogenannter ökologischer Mindestabfluss im oberirdischen Gewässer aufrechterhalten werden.
Die Verbote gelten bis auf Widerruf. Ausnahmen können bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises beantragt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | 03541 870-3401).
Die Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt Nr. 08/2025 vom 19.06.2025 veröffentlicht und treten am 20.06.2025 in Kraft. Das Amtsblatt kann auf der Website des Landkreises unter www.osl-online.de im Menü Verwaltung & Kreistag > Amtliches & Ausschreibungen > Amtsblatt eingesehen werden. Die Verfügungen können online nachgelesen werden: https://www.osl-online.de/bekanntmachungen/index.php?ebene=496
In der Zeit vom 15. Juli 2025 bis zum 28. Februar 2026 führen der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von uns beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.
In Tettau wird im Bereich Frauendorfer Straße / Lauchhammer Straße zwischen Ortsausgang Tettau (Wasserwerk) und Teichweg die Trinkwasserleitung erneuert. Die Arbeiten zum 1. Bauabschnitt zwischen Wasserwerk und Lindenauer Straße werden ab dem 01.07.2025 aufgenommen und unter Teil - bzw. Vollsperrung nach Erfordernis durchgeführt. Umleitungen werden gemäß Verkehrskonzept ausgewiesen. Wir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen.
Ansprechpartner für Fragen während der Bauausführung ist: Herr Ludwig – RTL Lauchhammer, Tel. 01608 800946.
Die Kamenzer Straße im Bereich des Durchlasses ist
weiterhin bis 31.07.2025 voll gesperrt.
Trotz der vorgenommenen Einengung hat sich der Zustand weiter verschlechtert. Der Durchlass ist im Randbereich bereits eingestürzt, weshalb es zum Rückstau des Gewässers kommt. Die Fahrbahn hat sich weiter abgesenkt, so dass eine Gefahrensituation entsteht.
Die Umleitung wird über die Heinersdorfer Straße und Walkteichstraße ausgeschildert.
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