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Meldeamt


Hinweis:

Ab dem 1. Mai 2025 können im Antragsverfahren von Personalausweis und Reisepass keine papiergebundenen Passfotos mehr angenommen werden. Es sind ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig.

Sie können Ihr Lichtbild weiterhin bei einem privaten Anbieter erstellen lassen – in diesem Fall erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bitte zur Antragstellung mitbringen. Alternativ besteht die Möglichkeit, direkt in der Meldebehörde ein digitales Lichtbild anfertigen zu lassen. Für diesen Service fällt ein Entgelt in Höhe von derzeit 7 Euro an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Beantragen Sie Reisedokumente für Sie und Ihr Kind rechtzeitig!

Sie möchten Ihren Urlaub im Ausland verbringen? Bitte überprüfen Sie rechtzeitig vor Reisebeginn, ob Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig ist.

Bitte überprüfen Sie auch Reisedokumente Ihrer Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt und sprechen Sie bei Bedarf frühzeitig im Meldeamt gemeinsam mit dem Kind vor. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsdatums automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar.

Personalausweis

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 3 - 4 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Meldeamt abholen können.

Reisepass

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 8 - 10 Wochen, bis Sie den Reisepass im Meldeamt abholen können.

Aktuell können die Lieferzeiten auch darüber liegen.

Es gibt auch keinen rechtlichen Anspruch, innerhalb einer festgelegten Frist einen beantragten Reisepass abholen zu können.

Mit Express-Beantragungen sowie vorläufigen Reisepässen kann in Notfällen auch kurzfristig ein Reisedokument ausgestellt werden.

Sie haben auch die Möglichkeit des Direktversandes. Damit können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. Informationen


Wichtige Informationen

Information: "Wohnsitz anmelden, ummelden, abmelden"

Personalausweis/Reisepass beantragen
Für die Beantragung eines Personalausweises / Passes sowie vorläufige Dokumente benötigen Sie folgendes:

• digitales biometrisches Lichtbild
• Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde
• vorhandenes Dokument (Personalausweis/Pass)

SICHER, EINFACH, DIGITAL - Der Online-Ausweis


Gebühren Personalausweis
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen.

• 37,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
• 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
• 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
• 13,00 Euro Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)


Gebühren Reisepass
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen.

• 70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
• 37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
• 26,00 Euro vorläufiger Reisepass
• 32,00 Euro Zuschlag zum Reisepass für einen Express-Pass


Verdoppelung der Gebühren:
• Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragstellers vorgenommen wird.
• Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.


Gebühren Führungszeugnis
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu bezahlen.

• 13,00 Euro für Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der ört­lichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Be­zirk sie sich gewöhnlich aufhalten.

Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. 

Online-Portal


 Zahlungsart
• Barzahlung
• Kartenzahlung (EC / Visa / Mastercard)


Herstellungszeitraum ab Antragstellung
• Personalausweis ca.  3 - 4 Wochen
• Reisepass ca. 8 - 10 Woche
• Expresspass 72 h Werktag
• vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass können sofort ausgestellt werden


Aushändigung der Dokumente
• persönlich
• von der antragstellenden Person (z.B. gesetzlichen Vertreter oder Betreuer) bevollmächtigte Person


Beglaubigungen    Meldebescheinigungen
•   5,50 Euro Beglaubigungen
•   5,00 Euro Meldebescheinigungen


Ansprechpartnerin: Frau S. Sähring
Telefon: 035755/605-228 / Fax: 035755/605-231 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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