Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "PV-Anlage Wasserwerk Tettau"
Begründung Bebauungsplan - Stand: 09. Feburar 2021
Bebauungsplan - Entwurd Stand: 09. Februar 2021
Auslegungsort: Amtsverwaltung Ortrand, 1. Etage - Frau Lesche, Altmarkt 1, 01990 Ortrand
Auslegungszeitraum: 15.03.2021 - 16.04.2021
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Besucher, sich telefonisch unter 035755 - 605 217 anzumelden.
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung zum Entwurf der Gestaltungssatzung „Innenstadt Ortrand“ der Stadt Ortrand
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortrand hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08.12.2020 beschlossen, das Verfahren für die Überarbeitung der seit dem 02.03.2007 rechtskräftigen Gestaltungssatzung „Innenstadt Ortrand“ einzuleiten. Der Entwurf der Gestaltungssatzung „Innenstadt Ortrand“ der Stadt Ortrand wurde von der Verwaltung gebilligt und in der Fassung vom September 2020 zur Auslegung bestimmt.
Ziel der Satzung ist die Bewahrung der städtebaulichen Eigenart der Innenstadt in den festgelegten Grenzen der Gebietskulisse. Diese umfasst den historischen Ortskern sowie vorstädtische Bereiche der Straße der Einheit und der Friedhofgasse sowie Gebiete der Ortserweiterung ab Ende des 19. Jahrhunderts im Osten bis zum Bahnhof einschließlich Schützenhausstraße und Großenhainer Straße. Die Gebietskulisse entspricht dem Sanierungsgebiet „Innenstadt Ortrand“.
Der Entwurf der Gestaltungssatzung liegt
in der Zeit vom 15.02.2021 bis einschließlich 22.03.2021
in der Amtsverwaltung Ortrand, Altmarkt 1, Zimmer 101, 01990 Ortrand in den u.a. Auslegezeiten aus.
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Besucher, sich telefonisch unter 035755 - 605 217 anzumelden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der angegebenen Dienstzeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen zum Entwurf können auch elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.
Zusätzlich werden diese Bekanntmachung und der Entwurf der Gestaltungssatzung über die Homepage der Stadt Ortrand unter: www.amt-ortrand.de der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Gestaltungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Anwendung des § 87 Abs. 8 BbgBO (Brandenburgische Bauordnung) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Entwurf - Gestaltungssatzung Innenstadt Ortrand
Montag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
Dienstag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 - 14.30 Uhr
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr