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Pflichtumtausch älterer Führerscheindokumente

Führerschein

 

Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts (Führerscheine bzw. Fahrerlaubnisse, welche vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden) in einen aktuellen EU-Kartenführerschein

Allgemeine Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen
finden Sie hier.
Wann welcher Führerschein umgestellt werden muss,
finden Sie ebenfalls hier

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt dringend, den Antrag für den Pflichtumtausch deutlich vor dem Stichtag der jeweiligen Umtauschfrist einzureichen. Eine Antragstellung kann durchaus bereits 6 - 8 Monate vor dem Ablaufdatum erfolgen.

Insbesondere Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 sollten frühzeitig an den Umtausch denken !!!

Frist ist der 19.01.2024

Wichtige Elterninformation!

 Kita Beitragsfrei ab 2024

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern (Eigentümer- und Anliegergebrauch) für das Teileinzugsgebiet Schwarze Elster

 

Pressemitteiung Pulsnitz_2023_Brücke_Umgehungsstraße_1.jpg
Landkreis Oberspreewald-Lausitz 18.07.2023

 

Die Wassersituation der Schwarzen Elster ist derzeit sehr angespannt. Der ausbleibende Regen der vergangenen Tage und Wochen hat dazu geführt, dass die Pegel so drastisch gesunken sind, dass der Landkreis nun in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt ein Wasserentnahmeverbot für das Gebiet der Schwarzen Elster ausspricht. Ab dem 19. Juli 2023 ist es im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster untersagt, mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern Wasser zu entnehmen.

Aufgrund der langen Trockenheit der letzten Jahre sind die Böden im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster weiterhin von einer außergewöhnlichen Dürre betroffen. Die Niederschläge im Winterhalbjahr brachten kaum eine Besserung.

Auch in Anbetracht der aktuell angespannten hydrologisch-meteorologischen Situation sowie der Prognosen für die nächsten Tage, in denen kein nennenswerter Niederschlag angesagt ist, kann mit einer Entspannung der Situation am Pegel Biehlen 1 / Schwarze Elster nicht gerechnet werden. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster sind deshalb nicht vermeidbar.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt eine Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen für das Teileinzugsgebiet Schwarze Elster für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch). Diese Verfügung gilt ab dem 19. Juli 2023 und untersagt die Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch).

Die Allgemeinverfügung (Teileinzugsgebiet Schwarze Elster) einschließlich Begründung und Anlagen ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter Verwaltung & Kreistag > Bekanntmachungen und Richtlinien (https://daten.verwaltungsportal.de/dateien//publicizing/6/5/4/7/9/20230718_AV_Wasserentnahmeverbot_Schwarze_Elster.pdf) abrufbar.

Asphaltherstellung Ortrand, Elsterwerdaer Str. zwischen Haag und Forstgartenstraße

Ortrand Elsterwerdaer Str. 1


Das Amt Ortrand informiert über die Maßnahme der Asphaltherstellung
der Elsterwerdaer Str. zwischen Haag und Forstgartenstraße in Ortrand.Die Asphaltherstellung ist auf Grund von einem Rohrbruch erforderlich. Die geplante Bauzeit ist vom 17. Juli 2023 bis zum 21. Juli 2023. In dieser Woche ist für max. 2 Arbeitstage dieser Bereich für Fahrzeuge voll gesperrt. Die Umleitung des PKW-Verkehrs erfolgt über die Forstgartenstraße oder den Oberweg.

Für die anfallenden Einschränkungen bittet die Amtsverwaltung die Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und Verkehrsteilnehmende um Verständnis.

Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte können ab heute beantragt werden

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Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht-leitungsgebundene Energieträger ab 8. Mai freigeschaltet

Potsdam:
Private Haushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab heute Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Brandenburg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt im Anschluss durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Landingpage mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.

ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920
Antragsseite der ILB: https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

Weitere Informationen:
- MWAE: Hilfen für Haushalte mit Heizöl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen
- ILB: Heizkostenhilfe für Privathaushalte

Die Antragsstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (08.05.2023)

Gemeinde Frauendorf

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Frauendorf begrüßt seine Besucher. Ob bei Festen oder zahlreichen Sportaktivitäten ist jeder gern eingeladen.

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Gemeinde Großkmehlen

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Entdecken Sie jetzt die Vielfalt Brandenburgs südlichster Gemeinde.

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Gemeinde Kroppen 

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Die Gemeinde Kroppen im Süden Brandenburgs heißt ihre Besucher herzlich willkommen.

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Gemeinde Lindenau 

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Mit ihren historischen Bauten und der weitläufigen Parkanlage ist Lindenau immer einen Besuch wert.

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Stadt Ortrand 

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„Zwischen Brandenburg und dem Sachsenland grüßt freundlich dich der Ort am Rand.“ - Herzlich Willkommen!

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Gemeinde Tettau 

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Naturnahe Landschaften und eine über 550-jährige Geschichte das ist die Gemeinde Tettau im Süden Brandenburgs.

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