Neues Angebot in OSL
Abgabe von KFZ-Zulassungsunterlagen ab 1. März auch in Senftenberg möglich
Herzlich Willkommen auf den Seiten des Amtes Ortrand mit seinen Gemeinden und der Stadt Ortrand.
Das Amt Ortrand ist das südlichste Amt im Lande Brandenburg vor den Toren der Metropole Dresdens. Informieren Sie sich über unsere Amtsverwaltung und die politische Arbeit der entsprechenden Gremien. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere Unternehmen, die Freiwillige Feuerwehr, über eventuelle Arbeitsplätze und Bauland, über unsere Kitas und Schulen, die zahlreichen Vereine und Veranstaltungen, die interessante Historie und die zahlreichen kulturellen Veranstaltungen und Höhepunkte. Für Anregungen bin ich Ihnen sehr dankbar. Geschätzter User, ich wünsche Ihnen viel Freude beim Stöbern im Datenpool des Amtes Ortrand.
K. Sickert
Amtsdirektor
Abgabe von KFZ-Zulassungsunterlagen ab 1. März auch in Senftenberg möglich
Corona-aktuell -> Informationen und häufig gestellte Fragen rund um das Thema Schule und Kita
Ab kommenden Montag, 15. Februar 2021, ist die Schließung der Angebote der Kindertagesbetreuung im Landkreis OSL aufgehoben.
Die Kindertagesstätten gehen wieder in den Regelbetrieb über.
Projektsteckbrief
Das MASGF / MWAE des Landes Brandenburg fördert seit 2015 die Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften aus Mitteln des Europäischen Sozi alfonds. Ziel der Förderung ist es, die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut in Brandenburg zu leisten. Hierzu sollen die Beschäfti gungsfähigkeit und die soziale Teilhabe der Teilnehmenden verbessert werden. Dabei soll auch die Situation von in Bedarfsgemeinschaften lebenden Kindern verbessert werden.
Projektdauer: 01.02.2021 - 31.07.2022
Das Projekt wird durch die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleiter/innen mit folgenden bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen realsiert:
a) zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
b) zur Stärkung des Familienlebens in der Bedarfsgemeinschaft
Teilnahmedauer:
regulär 12 Monate (max. 18 Monate inkl. Nachbetreuung)
Teilnehmende:
Am Projekt teilnehmen dürfen langzeitarbeitslose, arbeitsmarktferne Personen aus dem Rechtskreis des SGB II oder Personen aus Paar- oder Alleinerziehendenbedarfsgemeinschaf ten mit mindestens 1 unterhaltsberechtigtem Kind unter 18 Jahren, in der kein Angehöriger der BG einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht.
Die Teilnahme basiert auf Freiwilligkeit. Die Teilnahme am Projekt wird durch die Eingliede rungsvereinbarung bei Projektzuweisung schriftlich festgehalten.
bei Interesse bitte hier klicken
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