Neue Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

PRESSEMITTEILUNG

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 01.12.2022

(Nr. 180/2022)

Geflügelpest: Neue Allgemeinverfügung erlassen

Aufgrund des Auftretens von Fällen der Geflügelpest im Zusammenhang mit der Durchführung einer Geflügelschau in Mecklenburg-Vorpommern im November 2022 sowie des andauernden Geflügelpestgeschehens in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden auch in Oberspreewald-Lausitz Vorsichtsmaßnahmen ergriffen.

Hierfür hat das dafür zuständige Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen.

Zu den erlassenen Maßnahmen zählt u.a. die Anzeigepflicht von Veranstaltungen mit Geflügel (Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Veranstaltungen ähnlicher Art). Die Veranstaltungen sind dem Veterinäramt mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen. Für den Geflügelhandel wurden ebenfalls Vorsichtsmaßnahmen angeordnet: Bei Enten und Gänsen sind mindestens 60 Tiere des Bestandes (kombinierter Rachen- und Kloakentupfer) zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen. Wenn weniger als 60 Tiere im Bestand sind, so sind alle Enten und Gänse zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.

„Die erlassene Allgemeinverfügung soll das Risiko des Eintrages des gefährlichen Tierseuchenerreger minimieren. Zur Vermeidung eines Eintrages der Geflügelpest in Bestände zählen aber auch andere Biosicherheitsmaßnahmen. Besonders wichtig hierbei ist die konsequente Einhaltung von hygienischen Maßnahmen wie das Tragen geeigneter Schutzkleidung, ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Stallungen und der hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren des Bestandes“, so Laura Schuster, stellvertretene Amtstierärztin.

Weiterhin weist das Veterinäramt darauf hin, dass generell jegliche Haltung von Geflügel dem Veterinäramt des Landkreises anzuzeigen ist.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung gilt vorerst befristet bis zum 01.05.2023. Der komplette Wortlaut der Verfügung ist auf der Website des Landkreises unter Landkreis Oberspreewald-Lausitz - Bekanntmachungen (osl-online.de) abrufbar.

Hintergrund der Allgemeinverfügung:

Nach Beendigung einer Geflügelausstellung in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern) im November 2022 kam es zum Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) in verschiedenen Geflügelbeständen, die an der Ausstellung teilgenommen hatten. Auch Geflügelhalter aus brandenburgischen Landkreisen stellten Geflügel aus bzw. haben Geflügel auf der Ausstellung erworben.

Die Nachverfolgung gestaltete sich zum Teil sehr schwierig, da erworbene Tiere nicht in den eigenen Geflügelbestand des Käufers verbracht wurden, sondern sofort an andere Geflügelhalter abgegeben wurden.

Außerdem gibt es seit Monaten viele Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Teilweise sind diese Ausbrüche auch auf Verkäufe im Rahmen des Geflügelhandels zurückzuführen.

In vergangenen Jahren trat der Geflügelpest-Virus oftmals nur in den Herbst- und Wintermonaten auf. Jetzt ist der Geflügelpest-Virus ständiger Begleiter in allen Jahreszeiten und hat bereits hohe Verluste in der Wildvogelpopulation in den Küstenregionen verursacht, aber auch zu vielen Ausbrüchen der Geflügelpest in Groß- und Kleinbeständen von gehaltenem Geflügel geführt.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hornak

Leiter Büro Landrat | Persönlicher Referent

 

PRESSEMITTEILUNG - Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 29.11.2022

Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Calau: Veränderte Öffnungszeiten ab Dezember 2022

Ab dem 01. Dezember 2022 gelten bis auf Weiteres geänderte Öffnungs- und Bearbeitungszeiten für die Bereiche Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde am Standort in Calau.

 

Montag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

Dienstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich

Donnerstag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Vorsprache ohne Termin möglich

Freitag: 8:30 Uhr – 12:00 Uhr Vorsprache nur über Online-Termin-Vergabe

 

Im Rahmen der stufenweisen Öffnung der Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde wird mit dieser erneuten Anpassung bzw. Erweiterung der Öffnungszeiten eine bessere Erreichbarkeit der Behörde ermöglicht.

 

Straßenbaumaßnahme Elsterwerdaer Straße

 

baustelle_Elsterwerdaer_Straße_20221117a.jpgInformation zum Bauvorhaben K6635, Ortsdurchfahrt Ortrand  

Die geplanten Bauarbeiten im 4. Bauabschnitt von Zufahrt Netto-Markt – bis zur Straße Altmarkt haben am 14.11.2022 begonnen und werden voraussichtlich im Mai 2023 abgeschlossen.

Die fußgängige Zuwegung zu den einzelnen Grundstücken in der Elsterwerdaer Straße soll jederzeit gegeben sein. Während der Bauausführung kann es zu kurzfristigen Einschränkungen kommen. Informationen und Abstimmungen zu eventuellen Einschränkungen erfolgen rechtzeitig durch die Mitarbeiter der Baufirma vor Ort.

Der Netto-Markt ist für den Lieferverkehr und die Kundschaft jederzeit aus der Richtung Kleinkmehlen möglich. Fußgänger erreichen den Markt auch aus Richtung Ortrand Altmarkt.

Der Penny-Markt ist für die Kundschaft zu Fuß jederzeit aus Richtung Ortrand-Altmarkt und aus Richtung Kleinkmehlen möglich. Der Zugang für den Lieferverkehr und die motorisierte Kundschaft ist nur aus Richtung Kleinkmehlen gegeben.

Die Anwesen am Haag sind über die Straße der Einheit gegeben.

Ebenso sind die Anwesen in der Pfarrgasse über die Straße der Einheit und die Schulgasse möglich.

Im Auftrag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz führt die Firma Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co KG Straßen- und Tiefbauarbeiten durch. Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Bauleiter Herr Hoffmann       035753 – 37835

Polier Herr Bolle                     0171 – 3076840

Vorarbeiter Herr Woznicka    0171 – 9715878

Informationen zur Grundsteuerreform

Steuern1

Informationen zur Grundsteuerreform

Werte Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Ortrand,

im Jahr 2022 erfolgt die bundesweite Umsetzung der Grundsteuerreform für alle Grundstückseigentümer.

Die Berechnung der Grundsteuer basiert bisher zu einem großen Teil auf den sogenannten Einheitswerten. Die hier zugrunde gelegten Werte beruhen auf Feststellungen aus dem Jahr 1935. Aus diesem Grund wird eine Neuerfassung notwendig.

Die Neubewertung (Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung) betrifft alle, die am Stichtag 01.01.2022 Eigentum an Grundbesitz hatten.

Zum Grundbesitz zählen:

  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnungseigentum
  • Erbbaurechte
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke)

Die Pflicht zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung besteht für den Eigentümer dabei unabhängig davon, ob der Grundbesitz selbst genutzt, vermietet/verpachtet oder anderweitig verwendet wird.

Die Steuererklärung müssen Sie nach der gesetzlichen Neuregelung vom 01. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 elektronisch an das Finanzamt abgeben. Hierzu können Sie jede geeignete Software oder das kostenlose Angebot der Steuerverwaltung über Mein ELSTER www.elster.de nutzen.

Die brandenburgischen Finanzämter werden zwar über Pressemitteilungen auf die Abgabepflicht hinweisen, aber Steuerpflichtige nicht gesondert zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung auffordern. Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte erhalten jedoch von Mai bis Juni 2022 Informationsschreiben, aus denen die wichtigsten Daten und Fakten hervorgehen.

Haben Sie noch Fragen zur Grundsteuerreform und Grundsteuerwerterklärung? Bitte wenden Sie sich an die nachfolgend genannten Stellen:

Die Finanzämter werden darüber hinaus besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für eine ELSTER-Registrierung vor Ort in den Servicestellen der Finanzämter anbieten.

Informationsportal Grundstücksdaten:
Die Finanzverwaltung Brandenburg hat speziell für die Grundsteuerreform ein Informationsportal Grundstücksdaten eingerichtet, mit dem Sie einfach die wichtigsten Katasterdaten für Ihr Grundstück, wie z. B. die Grundstücksfläche und die Ertragsmesszahl abrufen können.
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Brandenburg zur Grundsteuerreform:
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/

Publikationen zur Grundsteuer (Flyer, Checklisten, etc.):
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/publikationen-zur-grundsteuer/

Informationsveranstaltungen der Finanzämter:
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/informationsver-zwj-ans-zwj-tal-zwj-tungen/

Information für Waldbesitzer

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Die Stadtverordnetenversammlung Ortrand und die Gemeindevertretung Kroppen haben in ihren letzten Sitzungen am 20.09.22/21.09.2022 die Vergabe der Instandsetzung von Waldwegen – alte Poststraße mit einer Länge von 3540 m beschlossen.

Dafür wurde ein Zuwendungsbescheid für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben in Höhe von 100 % bewilligt. Insbesondere dienen diese Mittel dem vorbeugenden Waldbrandschutz und der Waldbrandbekämpfung und hat somit besonderes Interesse.

Mit den Arbeiten wurde die Firma Kiwiroad Schönefeld beauftragt.

Der Weg erhält eine neue Tragschicht 25 cm und eine Deckschicht von 5 cm jeweils mit Natursteinmaterial.

Die Arbeiten werden in der Zeit vom 10.10. – 30.11.2022 ausgeführt.

Für die anliegenden Waldbesitzer kann es zu Einschränkungen kommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Gemeinde Frauendorf

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Frauendorf begrüßt seine Besucher. Ob bei Festen oder zahlreichen Sportaktivitäten ist jeder gern eingeladen.

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Gemeinde Großkmehlen

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Entdecken Sie jetzt die Vielfalt Brandenburgs südlichster Gemeinde.

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Gemeinde Kroppen 

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Die Gemeinde Kroppen im Süden Brandenburgs heißt ihre Besucher herzlich willkommen.

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Gemeinde Lindenau 

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Mit ihren historischen Bauten und der weitläufigen Parkanlage ist Lindenau immer einen Besuch wert.

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Stadt Ortrand 

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„Zwischen Brandenburg und dem Sachsenland grüßt freundlich dich der Ort am Rand.“ - Herzlich Willkommen!

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Gemeinde Tettau 

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Naturnahe Landschaften und eine über 550-jährige Geschichte das ist die Gemeinde Tettau im Süden Brandenburgs.

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