Ankündigung von beabsichtigten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz


In der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 28. Februar 2025 führen der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von uns beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

Gemäß der Regelung des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2585) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) in Verbindung mit § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. März 2012 (GVBl. I/12, [Nr. 20]) zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 9] S. 14) kündigen wir die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anlieger- und Hinterliegergrundstücke an. Gemäß § 41 WHG und der §§ 84, 97 und 98 BbgWG, haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer, Deiche und Vorländer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Sie haben ferner zu dulden, dass die Uferbereiche im Interesse der Unterhaltung oder der naturnahen Entwicklung der Gewässer standorttypisch bepflanzt werden.

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gewässerfunktionen im Sinne des § 38 Abs. 1 WHG nicht beeinträchtigt werden! Die Breite der Gewässerrandstreifen (Uferbereiche) beträgt im Außenbereich 5,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts. Zudem sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Gewässerunterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.

Mit dieser Ankündigung der beabsichtigten Gewässerunterhaltungsmaßnahmen ergeht gleichzeitig gemäß § 41 Abs. 3 WHG für die duldungspflichtigen Personen im Sinne des § 41 WHG die Verpflichtung, die Ufergrundstücke in einer erforderlichen Breite von 5,0 Metern ab Böschungsoberkannte landeinwärts so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und die damit verbundenen Begleitarbeiten, wie z. Bsp. das Einebnen des Aushubs und Mähgutes, nicht beeinträchtigt werden.

Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.

Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder den vorgenannten Uferbereichen ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig. Unabhängig davon dürfen solche Anlagen die Gewässerunterhaltung nicht mehr erschweren, als es den Umständen nach unvermeidbar ist. Zudem müssen Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen der Gewässer- oder Deichunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungsein- und -ausläufe u. ä.) mit einem gut sichtbaren Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden. Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässer- und Deichunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz, 03249 Sonnewalde, Finsterwalder Straße 32 a, Telefon: 035323 637-0; Fax: 035323 637-25;  
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Erforderliche Einzelabstimmungen werden von den ausführenden Unternehmen zur Durchführung der Unterhaltungsarbeiten mit den betreffenden Gewässeranliegern geführt. Die Auskunft über das betreffende Unternehmen und deren Ansprechpartner erhalten Sie vom Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz oder dem Ordnungsamt Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen beauftragten Personen oder Dienstleistungsunternehmen.

Sonnewalde, den 10. Mai 2024

Brödno

Verbandsvorsteher

PRESSEMITTEILUNG - Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 10.04.2024


Digitale Kfz-Zulassung (i-Kfz) vorübergehend nicht möglich

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) informierte den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, dass die Kfz-Zulassungsbehörde OSL vom Online-Service i-Kfz getrennt wird. Konkret bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger, dass ab Donnerstag, 11. April die Online-Zulassung per i-Kfz vorübergehend nicht mehr möglich sein wird. Über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme entscheiden Termin und Prüfungsabläufe des KBAs. Der Landkreis wirkt auf eine zeitnahe, erneute Bereitstellung des Online-Services hin.

Hintergrund für die vorübergehende Einstellung des Online-Services sind die Sicherheitsanforderungen, die das KBA zum Ende des vergangenen Jahres neu definiert hatte, um Risiken zu minimieren und den Datenschutz zu erhöhen. Seitdem arbeitet ein breit aufgestelltes Team des Landkreises zusammen mit externen Dienstleistern intensiv daran, diese Bedingungen zu erfüllen.

Bis die Anforderungen des KBA an die digitale Infrastruktur erfüllt sind, steht die Online-Zulassung per i-Kfz nicht zur Verfügung. In dieser Zeit können Privatpersonen und Unternehmen ihre Anliegen nur in der Kfz-Zulassungsstelle in Calau erledigen. Zur persönlichen Vorsprache in der Zulassungsbehörde ist vorab ein Termin über die Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu buchen. Vorgänge können alternativ auch postalisch eingereicht werden oder in den Verwaltungsstandorten in Senftenberg und Calau sowie in der Zulassungsbehörde zu den Sprechzeiten abgegeben werden.

Informationen zur Bearbeitung Ihrer Anliegen finden Bürgerinnen und Bürger unter www.osl-online.de/rundumsauto

Erst nach einem nächsten Sicherheitstest Ende April und einer darauffolgenden Rückmeldung durch das KBA wird es dem Landkreis möglich sein, einen Zeitpunkt für die mögliche Wiederinbetriebnahme i-Kfz-Service in OSL zu benennen.

Wahlportal

Landtagswahl am 22. September 2024

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden bis 01. September 2024 an die Wahlberechthigten verteilt.
Sollten Sie bis dahin keine Karten erhalten haben, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit.

vorläufiges Wahlergebnis - Landtagswahl 22. September 2024


Kommunalwahl am 09. Juni 2024

 

Unter folgenden Link finden Sie die Wahlergebnisse der Wahl vom 09. Juni 2024:

Europawahl

Kreistwagswahl

Gemeindevertretungswahl / Stadtverordnetenversammlung

Bürgermeisterwahl 

 

 


Die Wahlleiterin und ihre Stellvertreterin sind für die 

  • Wahl der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertreungen

  • Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

verantwortlich.

Ihre Ansprechpartnerin:

 Katja Lesche - Zimmer 101  Leony Jedan - Zimmer 102
 Wahlleiterin  stellvertr. Wahlleiterin
 Telefon: 035755 - 605 217  Telefon: 035755 - 605 214
 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Muster-Stimmzettel:

Kreistagswahl - Wahlkreis IV

 

Wahlschein online beantragen:

Hier können Sie die Briefwahlunterlagen online beantragen.

 

Bekanntmachungen:

Wahlbekanntmachung

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des entgültigen Ergebnisses für die Wahlen am 09.06.2024

Bekanntmachung der Wahlleiterin gem. § 37 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz über die Zulassung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 09.06.2024

Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin der Wahlen am 09.06.2024

Bekanntmachung Widerspruchsrecht zur Speicherung von Wahlhelferdaten

Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses

Aufforderung an die Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern - Vorschlag bis 13. Februar 2024

Aufforderung an die Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern - Vorschlag bis 13. Februar 2024

 

 

Informationen rund um die Kommunalwahl finden sie hier:

       
     

 

   

 

Formulare:

Link zum Formularserver  zum ausdrucken
   
Nutzung des Formularservers für die Erfassung und Übermittlung von Wahlvorschlägen  
   

Wahlvorschlag für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung
und der Gemeindevertretung (Vordruck 5a)

Wahlvorschlag für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung
und der Gemeindevertretung (Vordruck 5a) 

Wahlvorschlag für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder
des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Vordruck 5b)

Wahlvorschlag für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder
des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Vordruck 5b)

 
automatisch beim Ausfüllen des Wahlvorschlages dabei

Zustimmungerklärung für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung
und der Gemeindevertretung (Vordruck 7a)


automatisch beim Ausfüllen des Wahlvorschlages dabei

Zustimmungerklärung für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder
des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Vordruck 7b)

automatisch beim Ausfüllen des Wahlvorschlages dabei

Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl (Vorlage 8a)

Niederschrift über die Bestimmung der Bewerbenden für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Gemeindevertretung (Vordruck 9a)

Niederschrift über die Bestimmung der Bewerbenden für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Gemeindevertretung (Vordruck 9a)

Niederschrift über die Bestimmung der Bewerbenden für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Vordruck 9b)

Niederschrift über die Bestimmung der Bewerbenden für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Vordruck 9b)

 


Europawahl am 09. Juni 2024

Ihre Ansprechpartner im Landkreis OSL:

Kreiswahlleiter OSL

Ihre Ansprechpartnerin:

Leony Jedan - Zimmer 102   Lisa Rätzsch - Zimmer 111
Wahlbehörde   Stellverteterin
Telefon: 035755 - 605 214   Telefon: 035755 - 605 215
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bundestagswahl 2021

Ergebnisse der Bundestagswahl in Brandenburg


Europawahl 2019

Ergebnisse der Europawahl in Brandenburg 

Hinweise zur Unterrichtssicherung bei Streik- und Protestaktionen ab dem 8. Januar 2024


Am 8. Januar 2024 führt der Deutsche Bauernverband Protestaktionen durch, die landesweit zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen können. Auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat für die kommende Zeit Streiks angekündigt. Das Bildungsministerium erwartet daher Auswirkungen auf die Schülerbeförderung in Brandenburg. Die Schulen wurden bereits vor den Weihnachtsferien vorsorglich über Maßnahmen zur Sicherung des Unterrichts informiert.

Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Unterricht in den Schulen könnte erschwert werden oder sogar unmöglich sein. Im Falle solcher Behinderungen in der Schülerbeförderung gibt das Bildungsministerium folgende Hinweise:

  • Alle Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, an den betreffenden Tagen zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird gemäß dem regulären Stundenplan vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert. Die Aufsicht über die anwesenden Schülerinnen und Schüler wird gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften „Aufsicht“ gewährleistet.
  • Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen sind und absehbar nicht die Schule besuchen können, erhalten Lernaufgaben von ihren Lehrkräften zur Bearbeitung.
  • Schulen können nach ihren Möglichkeiten für abwesende Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 11 (Gymnasien) bzw. bis 12 (Gesamtschulen und berufliche Gymnasien) Distanzunterricht organisieren.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit Lernaufgaben versorgt sind, gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern – oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst – dies der Schule mitgeteilt haben.
  • Die Schulleitungen sind gebeten, mit den Trägern der Horte einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen Schule und Hort abzusprechen.

Die Schulleitungen im Land Brandenburg haben die entsprechenden Informationen über die staatlichen Schulämter erhalten.

Gemeinde Frauendorf

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Frauendorf begrüßt seine Besucher. Ob bei Festen oder zahlreichen Sportaktivitäten ist jeder gern eingeladen.

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Gemeinde Großkmehlen

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Entdecken Sie jetzt die Vielfalt Brandenburgs südlichster Gemeinde.

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Gemeinde Kroppen 

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Die Gemeinde Kroppen im Süden Brandenburgs heißt ihre Besucher herzlich willkommen.

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Gemeinde Lindenau 

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Mit ihren historischen Bauten und der weitläufigen Parkanlage ist Lindenau immer einen Besuch wert.

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Stadt Ortrand 

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„Zwischen Brandenburg und dem Sachsenland grüßt freundlich dich der Ort am Rand.“ - Herzlich Willkommen!

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Gemeinde Tettau 

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Naturnahe Landschaften und eine über 550-jährige Geschichte das ist die Gemeinde Tettau im Süden Brandenburgs.

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