Informationen des Amtes

Durch den Landrat des Landkreises Oberspreewald - Lausitz wurden folgende Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen des Amtes Ortrand beanstandet:

KES der Gemeinde Großkmehlen für den OT Kleinkmehlen vom 8.07.2005

KES der Stadt Ortrand vom 13.12.2005

KES der Gemeinde Tettau vom 2.04.2016

KES der Stadt Ortrand für die Ortslage Burkersdorf vom 29.04.2005

KS der Gemeinde Frauendorf vom 3.05.2010

Weiterhin erfolgt durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises die Überprüfung folgender Satzungen:

KES der Gemeinde Großkmehlen vom 8.07.2005

KES der Gemeinde Kroppen vom 8.07.2005

KES der Gemeinde Lindenau vom 26.09.2005

 

Wir bitten alle Bürger, die beabsichtigen Grundstücke im Geltungsbereich dieser Satzungen zu kaufen, zu veräußern oder Bauvorhaben planen, vorher Rücksprache im Bauamt des Amtes Ortrand zu halten.
Bis zur Klärung dieses Sachverhaltes sind die betreffenden Satzungen nicht rechtssicher anwendbar.

gez. Sickert
Amtsdirektor

 

Gemeinde Frauendorf

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Frauendorf begrüßt seine Besucher. Ob bei Festen oder zahlreichen Sportaktivitäten ist jeder gern eingeladen.

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Gemeinde Großkmehlen

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Die Gemeinde Kroppen im Süden Brandenburgs heißt ihre Besucher herzlich willkommen.

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„Zwischen Brandenburg und dem Sachsenland grüßt freundlich dich der Ort am Rand.“ - Herzlich Willkommen!

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Naturnahe Landschaften und eine über 550-jährige Geschichte das ist die Gemeinde Tettau im Süden Brandenburgs.

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