Informationen des Amtes
Durch den Landrat des Landkreises Oberspreewald - Lausitz wurden folgende Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen des Amtes Ortrand beanstandet:
KES der Gemeinde Großkmehlen für den OT Kleinkmehlen vom 8.07.2005
KES der Stadt Ortrand vom 13.12.2005
KES der Gemeinde Tettau vom 2.04.2016
KES der Stadt Ortrand für die Ortslage Burkersdorf vom 29.04.2005
KS der Gemeinde Frauendorf vom 3.05.2010
Weiterhin erfolgt durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises die Überprüfung folgender Satzungen:
KES der Gemeinde Großkmehlen vom 8.07.2005
KES der Gemeinde Kroppen vom 8.07.2005
KES der Gemeinde Lindenau vom 26.09.2005
Wir bitten alle Bürger, die beabsichtigen Grundstücke im Geltungsbereich dieser Satzungen zu kaufen, zu veräußern oder Bauvorhaben planen, vorher Rücksprache im Bauamt des Amtes Ortrand zu halten.
Bis zur Klärung dieses Sachverhaltes sind die betreffenden Satzungen nicht rechtssicher anwendbar.
gez. Sickert
Amtsdirektor