Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung
vom 31.03.2021 zur Bekanntmachung eines Sperrbezirkes zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
In der Gemeinde Schönfeld, Landkreis Meißen ist in einem Hausgeflügelbestand am 31.03.2021 der Ausbruch der Aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Aufgrund der abgeschlossenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Ausbruchsbetrieb hebt das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Veterinärbehörde) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz den Sperrbezirk (Gemarkungen Kreppen, Ortrand und Burkersdorf), mit den dort geltenden Restriktionen auf. Für die Gemarkungen Kroppen, Ortrand und Burkersdorf gelten ab sofort die Bestimmungen eines Beobachtungsgebietes.
Das am 31.03.2021 festgelegte Beobachtungsgebiet besteht unverändert fort.
Die entsprechende Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung finden Sie hier.
Bei verendeten Geflügel oder Geflügel mit Auffälligkeiten ist dies über die Leitstelle 112 oder 0355-6320 zu melden.