Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung

vom 31.03.2021 zur Bekanntmachung eines Sperrbezirkes zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel

In der Gemeinde Schönfeld, Landkreis Meißen ist in einem Hausgeflügelbestand am 31.03.2021 der Ausbruch der Aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Aufgrund der abgeschlossenen Reinigungs- und     Desinfektionsmaßnahmen im Ausbruchsbetrieb hebt das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Veterinärbehörde) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz den Sperrbezirk (Gemarkungen Kreppen, Ortrand und Burkersdorf), mit den dort geltenden Restriktionen auf. Für die Gemarkungen Kroppen, Ortrand und Burkersdorf gelten ab sofort die Bestimmungen eines Beobachtungsgebietes.
Das am 31.03.2021 festgelegte Beobachtungsgebiet besteht unverändert fort.

Die entsprechende Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung finden Sie hier

Bei verendeten Geflügel oder Geflügel mit Auffälligkeiten ist dies über die Leitstelle 112 oder 0355-6320 zu melden.

"Rollendes Impfzentrum"

ImpfbusDer Landkreis Oberspreewald-Lausitz stellt ein zusätzliches Impfangebot zur Verfügung.

Der Impfbus hält für 2 Tage in regelmäßigen Abständen in verschiedenen Kommunen im Landkreis OSL.
Das Amt Ortrand wird die erste Station am 19. und 20. April 2021 sein.
In diesen 2 Tagen steht von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr der Impfbus in der Gemeinde Tettau, Spartenheimweg am Vereinsheim des Kleintierzüchtervereins Tettau und Umgebung e.V.. In dem Impfbus steht vorerst nur der Impfstoff AstraZeneca zur Verfügung.
Die Terminvereinbarung für impfberechtigte Amtseinwohner organisiert die Amtsverwaltung Ortrand.
Es gilt die bekannte Impfreihenfolge entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung. Informationen zur Priorisierung im Land Brandenburg erhalten Sie hier.

Hier finden Sie noch weitere Informationen bzw. Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Terminvereinbarungen können in folgenden Zeiten telefonisch unter 035755-605217 vereinbart werden.

14.04.2021       von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
15.04.2021       von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
16.04.2021       von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Tierseuchenallgemeinverfügung

Landkreis OSL erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung

In der Gemeinde Schönfeld, Landkreis Meißen ist in einem Hausgeflügelbestand am 31.03.2021 der Ausbruch der Aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden.
Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft (Veterinärbehörde) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz macht wegen des Ausbruches der Geflügelpest einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet bekannt.
Sperrbezirke sind die Stadt Ortrand und die Gemeinde Kroppen
Beobachtungsgebiete sind die Gemeinden Großkmehlen, Frauendorf, Lindenau und Tettau

Die entsprechende Allgemeinverfügung finden Sie hier.

Bei verendeten Geflügel oder Geflügel mit Auffälligkeiten ist dies über die Leitstelle 112 oder 0355-6320 zu melden.

Geflügelpest in OSL – 4 Verdachtsfälle bestätigen sich / Aufstallungsanordnung im betroffenen Gebiet / Suche wird fortgeführt

PRESSEMITTEILUNG vom  Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 24.03.2021 

(Nr. 31/2021)

Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde im Amt Ruhland in der vergangenen Woche bei zwei Höckerschwänen der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen. Zwischenzeitlich bestätigte sich der Verdacht auch bei den vier weiteren zur Analyse an das Landeslabor eingesandten toten Wildvögeln, die bei den Suchaktionen am 18. und 19. März unter Federführung der Kreisverwaltung am großen Dub, einem Teich in der Nähe von Jannowitz (Gemeinde Hermsdorf), geborgen wurden.

Die labordiagnostische Bestätigung durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg für den eingesandten Singschwan und die drei Graugänse erfolgte am 22. März, das Ergebnis des Friedrich-Löffler-Instituts liegt seit Dienstag, 23. März, vor. 

In der Folge erlässt das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als zuständige Behörde als Maßnahme zum Schutz vor der für Geflügel und andere Vögel hochgradig ansteckenden Viruserkrankung in dem betroffenen Gebiet eine Aufstallungspflicht. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und der unteren Naturschutzbehörde wurde am Dienstag die Gebietskulisse für die Aufstallungspflicht im Bereich Ruhland/Ortrand definiert und eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung auf Grundlage der geltenden Geflügelpest-Verordnung erstellt.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung wird am Donnerstag, 25. März, im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht und tritt am Freitag, 26. März, in Kraft. Die Verfügung kann auf der Internetseite des Landkreises www.osl-online.de eingesehen werden.  Die betroffenen Amtsdirektoren sind informiert und realisieren die ortsübliche Bekanntmachung in eigener Zuständigkeit.

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Tierseuchenallgemeinverfügung - Aufstallungsanordnung gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 24.03.2021 

Antigen-Schnelltestungen im Amt Ortrand

Das Gesundheitsamt hat verschiedene Leistungsanbieter im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit der Durchführung kostenfreier Antigen-Schnelltests beauftragt.
Dazu zählt im Amt Ortrand die Löwen-Apotheke

Die Löwen-Apotheke (Altmarkt 5) in Ortrand bietet die Möglichkeit eines kostenfreien
Antigen-Schnelltests an.
Eine Terminbuchung ist online über die Website der Apotheke möglich.
Bitte beachten Sie, dass nur Menschen ohne Covid-19 Symptome in der Apotheke getestet
werden dürfen. Weiterhin dürfen Sie nicht zum Test kommen, wenn Sie durch das
Gesundheitsamt in Quarantäne gesetzt wurden.
Bitte erscheinen Sie maximal 5 Minuten vor dem Termin vor der Apotheke.
In dringenden Fällen können Sie sich auch direkt telefonisch an die Löwen-Apotheke
wenden.
Weitere Informationen unter www.loewenapotheke-ortrand.de

 

Gemeinde Frauendorf

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Frauendorf begrüßt seine Besucher. Ob bei Festen oder zahlreichen Sportaktivitäten ist jeder gern eingeladen.

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Stadt Ortrand 

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