Stallpflicht für Geflügel wird auch in OSL aufgehoben
Die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen der brandenburgischen Landkreise im Zusammenhang mit der Geflügelpest können aufgehoben werden. Grund für den Erlass des Verbraucherschutzministeriums vom 4. Mai ist das aktuell rückläufige Geflügelpestgeschehen. Dies bedeutet auch für Geflügelhalter im Landkreis OSL Lockerungen. Die Veterinärbehörde hebt die Aufstallungspflicht und alle übrigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Geflügelpest zum 7. Mai auf.
Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 11.12.2020
Unabhängig von der aufgehobenen Stallpflicht gilt auch im Landkreis OSL weiterhin: Die strengen Biosicherheitsmaßnahmen zur Minimierung des Risikos des Erregereintrags des Virus in die Geflügelbestände müssen von allen Geflügelhaltern eingehalten werden.