Am 26. September 2021 findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum 20. Bundestag statt.
Wahlbenachrichtigung
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis des Amtes Ortrand eingetragen sind, können in dem genannten Wahlraum wählen und erhalten dazu eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Zum Tag der Wahl müssen Sie den Personalausweis oder Reisepass vorzeigen und die Wahlbenachrichtigungskarte können Sie mitbringen.
Briefwahlanträge
Eine Stimmenabgabe ist auch mittels Briefwahl möglich: Auf Antrag können Sie bis zum 24. September um 18 Uhr einen Wahlschein unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragen, um an der Wahl per Brief teilzunehmen oder in einem anderen Wahlraum des Wahlkreises zu wählen.
Ab dem 22. September 2021 beantragte Wahlscheine können nur noch persönlich im Rathaus abgeholt werden.
Wahlberechtigung – Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt, Deutsche/r gemäß Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind bzw. sich hier gewöhnlich aufhalten, sowie nicht nach vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.