fbpx

Landkreis erlässt Entnahmeverbote aus Oberflächengewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat angesichts der anhaltenden Trockenheit sowie der niedrigen und weiter sinkenden Wasserstände zwei Allgemeinverfügungen zum Schutz der oberirdischen Gewässer erlassen. Die Verbote zur Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern im Spree- und Schwarze-Elster-Gebiet sollen dem weiteren Rückgang der Wasserstände entgegenwirken.

Ab dem 20. Juni 2025 gilt für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster ein vollständiges Verbot der Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf – also für Grundstücksinhabende und Anwohnende. Verboten ist jede Wasserentnahme mit Pumpen, also z. B. mit elektrischer Gartenpumpe oder Tauchpumpe – auch für private Zwecke. Was erlaubt ist: Bürgerinnen und Bürger dürfen z.B. mit der Gießkanne weiterhin Wasser direkt entnehmen – aber bitte mit Maß und Rücksicht.

Zudem ist auch im Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree die Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) ab dem 20. Juni in der Zeit von 8 bis 20 Uhr untersagt. Auch hier wird darum gebeten, die Notwendigkeit einer Wasserentnahme mittels Gießkanne oder außerhalb der Sperrzeit kritisch zu hinterfragen.

Diese Maßnahmen haben sich bereits in vergangenen Jahren als wirkungsvoll erwiesen, u.a. zum Schutz der Wasserökosysteme. So muss zur Erhaltung der oberirdischen Gewässer als Lebensraum ein sogenannter ökologischer Mindestabfluss im oberirdischen Gewässer aufrechterhalten werden.

Die Verbote gelten bis auf Widerruf. Ausnahmen können bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises beantragt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | 03541 870-3401).

Die Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt Nr. 08/2025 vom 19.06.2025 veröffentlicht und treten am 20.06.2025 in Kraft. Das Amtsblatt kann auf der Website des Landkreises unter www.osl-online.de im Menü Verwaltung & Kreistag > Amtliches & Ausschreibungen > Amtsblatt eingesehen werden. Die Verfügungen können online nachgelesen werden: https://www.osl-online.de/bekanntmachungen/index.php?ebene=496

Ankündigung von beabsichtigten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz

In der Zeit vom 15. Juli 2025 bis zum 28. Februar 2026 führen der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von uns beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

weiterlesen

Tettau - Erneuerung der Trinkwasserleitung

VZ 123

In Tettau wird im Bereich Frauendorfer Straße / Lauchhammer Straße zwischen Ortsausgang Tettau (Wasserwerk) und Teichweg die Trinkwasserleitung erneuert. Die Arbeiten zum 1. Bauabschnitt zwischen Wasserwerk und Lindenauer Straße werden ab dem 01.07.2025 aufgenommen und unter Teil - bzw. Vollsperrung nach Erfordernis durchgeführt. Umleitungen werden gemäß Verkehrskonzept ausgewiesen. Wir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen. 

Ansprechpartner für Fragen während der Bauausführung ist: Herr Ludwig – RTL Lauchhammer, Tel. 01608 800946.

 

Digitale Lichtbilder ab 1. Mai 2025 verpflichtend

Passbild digital
Bitte beachten Sie:
Ab dem 1. Mai 2025 können im Antragsverfahren von Personalausweis und Reisepass keine papiergebundenen Passfotos mehr angenommen werden. Es sind ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig.

Sie können Ihr Lichtbild weiterhin bei einem privaten Anbieter erstellen lassen – in diesem Fall erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bitte zur Antragstellung mitbringen. Alternativ besteht die Möglichkeit, direkt in der Meldebehörde ein digitales Lichtbild anfertigen zu lassen. Für diesen Service fällt ein Entgelt in Höhe von derzeit 7 Euro an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anlage von 3 Löschwasserentnahmestellen (Brunnen) sowie die Verbesserung vorhandener Löschwasserentnahmestellen in der Gemeinde Kroppen

EU

Das Vorhaben wird durch das Land Brandenburg gemäß Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUK-Forst-RL) vom 01.08.2022 / MB III Vorbeugung von Waldschäden gefördert.

Vorhabensbeschreibung:
Bau von 3 Löschwasserentnahmestellen (LWB) nach DIN 14220 im Trockenbohrverfahren zur Vorbeugung von Waldschäden und Verbesserung vorhandener LWB. Die Liefermenge/Minute (Ergiebigkeit) soll mindestens 400 bis 800 l/min betragen, für mindestens für 3 Stunden gewährleistet und mittels Pumpversuch bestätigt werden. Die LWB werden gut sichtbar beschildert und mittels Anfahrschutz geschützt.

Gemeinde Frauendorf

mehr erfahren

Frauendorf begrüßt seine Besucher. Ob bei Festen oder zahlreichen Sportaktivitäten ist jeder gern eingeladen.

Webseite besuchen

Gemeinde Großkmehlen

mehr erfahren

Entdecken Sie jetzt die Vielfalt Brandenburgs südlichster Gemeinde.

Webseite besuchen

Gemeinde Kroppen 

mehr erfahren

Die Gemeinde Kroppen im Süden Brandenburgs heißt ihre Besucher herzlich willkommen.

Webseite besuchen

Gemeinde Lindenau 

mehr erfahren

Mit ihren historischen Bauten und der weitläufigen Parkanlage ist Lindenau immer einen Besuch wert.

Webseite besuchen

Stadt Ortrand 

mehr erfahren

„Zwischen Brandenburg und dem Sachsenland grüßt freundlich dich der Ort am Rand.“ - Herzlich Willkommen!

Webseite besuchen

Gemeinde Tettau 

mehr erfahren

Naturnahe Landschaften und eine über 550-jährige Geschichte das ist die Gemeinde Tettau im Süden Brandenburgs.

Webseite besuchen