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Wasserentnahmeverbote: für Schwarze Elster weiterhin Bestand, für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree aufgehoben


Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hatte seit Juni angesichts anhaltender Trockenheit sowie niedriger und weiter sinkende Wasserstände zwei Allgemeinverfügungen zum Schutz der oberirdischen Gewässer im Landkreis erlassen. Diese beinhalteten das Verbot zur Wasserentnahme mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern.

Aufgrund der anhaltenden wasserwirtschaftlichen Verhältnisse gilt weiterhin ein vollständiges Verbot der Wasserentnahme im Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster. Seit dem 20. Juni 2025 ist dort die Nutzung von Pumpvorrichtungen – etwa elektrischen Garten- oder Tauchpumpen – rund um die Uhr untersagt. Die Entnahme von Wasser per Gießkanne im verantwortungsvollen Rahmen kann weiterhin erfolgen. Der Abfluss am Richtpegel Biehlen 1 bewegt sich immer noch im mittleren Niedrigwasserbereich. Die Niedrigwasserampel für den Pegel Biehlen 1 ist daher immer noch rot, auch wenn der Wasserstand in der Schwarzen Elster teilweise einen anderen Eindruck erweckt und sich nach dem Wasserstand im Mittelwasserbereich bewegt. Grund dafür ist die starke Verkrautung im Fluss. Das ergangene Verbot wird fortlaufend mit Blick auf die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse auf den behördlichen Prüfstand gestellt.

Anders verhält sich die Situation im Spreewald. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Steuerung und Bewirtschaftung des Mittleren Spreegebietes in Niedrigwasserzeiten werden wieder auf Normalbetrieb umgestellt. Das zuletzt geltende Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree von 00:00 – 24:00 Uhr konnte daher mit Wirkung zum 26. Juli 2025 aufgehoben werden. Grundstücksinhabende und Anwohnende dürfen dort wieder Wasser mithilfe von Pumpvorrichtungen entnehmen.

Der Landkreis bittet weiterhin um einen sparsamen und bewussten Umgang mit der Ressource Wasser. Aktuelle Informationen zu geltenden Wasserentnahmeverboten veröffentlicht der der Landkreis Oberspreewald-Lausitz auf seiner Internetseite www.osl-online.de

Pegeldaten zu den einzelnen Flussgebieten veröffentlicht das Landesamt für Umwelt Brandenburg im Pegelportal Brandenburg.  Die Niedrigwasserampel zu den einzelnen Messstellen kann ebenfalls online eingesehen werden: Pegelportal Brandenburg - Messstelle; Übersichtstabelle Niedrigwasserampel   

Weiterhin Straßensperrung in Ortrand, Kamenzer Straße im Bereich des Durchlasses

VZ 123
Die Kamenzer Straße im Bereich des Durchlasses ist 
weiterhin bis 30. November 2025 voll gesperrt.

Trotz der vorgenommenen Einengung hat sich der Zustand weiter verschlechtert. Der Durchlass ist im Randbereich bereits eingestürzt, weshalb es zum Rückstau des Gewässers kommt. Die Fahrbahn hat sich weiter abgesenkt, so dass eine Gefahrensituation entsteht.

Die Umleitung wird über die Heinersdorfer Straße und Walkteichstraße ausgeschildert.

Umleitungsstrecke

 

Straßensperrung Kroppen Dorfstraße ab 18.08.2025 bis 31.10.2025

In Kroppen wird in der Dorfstraße die Trinkwasserleitung erneuert.
Die Arbeiten werden voraussichtlich ab dem 18.08.2025 aufgenommen und unter Teil - bzw. Vollsperrung nach Erfordernis durchgeführt. Umleitungen werden gemäß Verkehrskonzept ausgewiesen.
Wir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen.
Ansprechpartner für Fragen während der Bauausführung ist: Herr Christian Mückel, Fa. Tief- und Kulturbau Mühlbach GmbH, Tel.: 035248 88317.

Landkreis erlässt Entnahmeverbote aus Oberflächengewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree und Schwarze Elster

 

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat angesichts der anhaltenden Trockenheit sowie der niedrigen und weiter sinkenden Wasserstände zwei Allgemeinverfügungen zum Schutz der oberirdischen Gewässer erlassen. Die Verbote zur Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern im Spree- und Schwarze-Elster-Gebiet sollen dem weiteren Rückgang der Wasserstände entgegenwirken.

Ab dem 20. Juni 2025 gilt für das Teileinzugsgebiet der Schwarzen Elster ein vollständiges Verbot der Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf – also für Grundstücksinhabende und Anwohnende. Verboten ist jede Wasserentnahme mit Pumpen, also z. B. mit elektrischer Gartenpumpe oder Tauchpumpe – auch für private Zwecke. Was erlaubt ist: Bürgerinnen und Bürger dürfen z.B. mit der Gießkanne weiterhin Wasser direkt entnehmen – aber bitte mit Maß und Rücksicht.

Zudem ist auch im Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree die Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch) ab dem 20. Juni in der Zeit von 8 bis 20 Uhr untersagt. Auch hier wird darum gebeten, die Notwendigkeit einer Wasserentnahme mittels Gießkanne oder außerhalb der Sperrzeit kritisch zu hinterfragen.

Diese Maßnahmen haben sich bereits in vergangenen Jahren als wirkungsvoll erwiesen, u.a. zum Schutz der Wasserökosysteme. So muss zur Erhaltung der oberirdischen Gewässer als Lebensraum ein sogenannter ökologischer Mindestabfluss im oberirdischen Gewässer aufrechterhalten werden.

Die Verbote gelten bis auf Widerruf. Ausnahmen können bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises beantragt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | 03541 870-3401).

Die Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt Nr. 08/2025 vom 19.06.2025 veröffentlicht und treten am 20.06.2025 in Kraft. Das Amtsblatt kann auf der Website des Landkreises unter www.osl-online.de im Menü Verwaltung & Kreistag > Amtliches & Ausschreibungen > Amtsblatt eingesehen werden. Die Verfügungen können online nachgelesen werden: https://www.osl-online.de/bekanntmachungen/index.php?ebene=496

Ankündigung von beabsichtigten Maßnahmen der Gewässerunterhaltung durch den Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz

In der Zeit vom 15. Juli 2025 bis zum 28. Februar 2026 führen der Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz und die von uns beauftragten Unternehmen die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern I. und II. Ordnung sowie den Hochwasserschutzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch. In wasserwirtschaftlichen Bedarfsfällen (zur Sicherung des Wasserabflusses oder der Hochwasservorsorge) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen.

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Frauendorf begrüßt seine Besucher. Ob bei Festen oder zahlreichen Sportaktivitäten ist jeder gern eingeladen.

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