PRESSEMITTEILUNG - Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 10.04.2024


Digitale Kfz-Zulassung (i-Kfz) vorübergehend nicht möglich

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) informierte den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, dass die Kfz-Zulassungsbehörde OSL vom Online-Service i-Kfz getrennt wird. Konkret bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger, dass ab Donnerstag, 11. April die Online-Zulassung per i-Kfz vorübergehend nicht mehr möglich sein wird. Über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme entscheiden Termin und Prüfungsabläufe des KBAs. Der Landkreis wirkt auf eine zeitnahe, erneute Bereitstellung des Online-Services hin.

Hintergrund für die vorübergehende Einstellung des Online-Services sind die Sicherheitsanforderungen, die das KBA zum Ende des vergangenen Jahres neu definiert hatte, um Risiken zu minimieren und den Datenschutz zu erhöhen. Seitdem arbeitet ein breit aufgestelltes Team des Landkreises zusammen mit externen Dienstleistern intensiv daran, diese Bedingungen zu erfüllen.

Bis die Anforderungen des KBA an die digitale Infrastruktur erfüllt sind, steht die Online-Zulassung per i-Kfz nicht zur Verfügung. In dieser Zeit können Privatpersonen und Unternehmen ihre Anliegen nur in der Kfz-Zulassungsstelle in Calau erledigen. Zur persönlichen Vorsprache in der Zulassungsbehörde ist vorab ein Termin über die Internetseite des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu buchen. Vorgänge können alternativ auch postalisch eingereicht werden oder in den Verwaltungsstandorten in Senftenberg und Calau sowie in der Zulassungsbehörde zu den Sprechzeiten abgegeben werden.

Informationen zur Bearbeitung Ihrer Anliegen finden Bürgerinnen und Bürger unter www.osl-online.de/rundumsauto

Erst nach einem nächsten Sicherheitstest Ende April und einer darauffolgenden Rückmeldung durch das KBA wird es dem Landkreis möglich sein, einen Zeitpunkt für die mögliche Wiederinbetriebnahme i-Kfz-Service in OSL zu benennen.

Vollsperrung - Bärhaus

VZ 123Vom 08.04.2024 bis 16.08.2024 ist mit einer Sperrung der Brücke im Bärhaus in den Bauzeiten (Montag - Freitag von 07 - 17 Uhr) für Kraftfahrzeuge zu rechnen.

Wenn keine Bautätigkeiten ausgeübt werden, ist die Brücke für PKW´s freigegeben. Für den LKW-Verkehr ist die Brücke generell gesperrt - Umleitung über Frauendorf.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

VZ-Plan - Sperrung

Wahlportal

Kommunalwahl am 09. Juni 2024

Die Wahlleiterin und ihre Stellvertreterin sind für die 

  • Wahl der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertreungen

  • Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des Bürgermeisters

verantwortlich.

Ihre Ansprechpartnerin:

 Katja Lesche - Zimmer 101  Leony Jedan - Zimmer 102
 Wahlleiterin  stellvertr. Wahlleiterin
 Telefon: 035755 - 605 217  Telefon: 035755 - 605 214
 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 Bekanntmachungen:

Bekanntmachung der Wahlleiterin gem. § 37 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz über die Zulassung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl am 09.06.2024

Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin der Wahlen am 09.06.2024

Bekanntmachung Widerspruchsrecht zur Speicherung von Wahlhelferdaten

Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses

Aufforderung an die Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern - Vorschlag bis 13. Februar 2024

Aufforderung an die Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern - Vorschlag bis 13. Februar 2024

 

 

Informationen rund um die Kommunalwahl finden sie hier:

       
     

 

   

 

Formulare:

Link zum Formularserver  zum ausdrucken
   
Nutzung des Formularservers für die Erfassung und Übermittlung von Wahlvorschlägen  
   

Wahlvorschlag für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung
und der Gemeindevertretung (Vordruck 5a)

Wahlvorschlag für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung
und der Gemeindevertretung (Vordruck 5a) 

Wahlvorschlag für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder
des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Vordruck 5b)

Wahlvorschlag für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder
des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Vordruck 5b)

 
automatisch beim Ausfüllen des Wahlvorschlages dabei

Zustimmungerklärung für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung
und der Gemeindevertretung (Vordruck 7a)


automatisch beim Ausfüllen des Wahlvorschlages dabei

Zustimmungerklärung für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder
des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Vordruck 7b)

automatisch beim Ausfüllen des Wahlvorschlages dabei

Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl (Vorlage 8a)

Niederschrift über die Bestimmung der Bewerbenden für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Gemeindevertretung (Vordruck 9a)

Niederschrift über die Bestimmung der Bewerbenden für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Gemeindevertretung (Vordruck 9a)

Niederschrift über die Bestimmung der Bewerbenden für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Vordruck 9b)

Niederschrift über die Bestimmung der Bewerbenden für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters (Vordruck 9b)

 


Europawahl am 09. Juni 2024

Ihre Ansprechpartner im Landkreis OSL:

Kreiswahlleiter OSL

Ihre Ansprechpartnerin:

Leony Jedan - Zimmer 102   Lisa Rätzsch - Zimmer 111
Wahlbehörde   Stellverteterin
Telefon: 035755 - 605 214   Telefon: 035755 - 605 215
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bundestagswahl 2021

Ergebnisse der Bundestagswahl in Brandenburg


Europawahl 2019

Ergebnisse der Europawahl in Brandenburg 

Hinweise zur Unterrichtssicherung bei Streik- und Protestaktionen ab dem 8. Januar 2024


Am 8. Januar 2024 führt der Deutsche Bauernverband Protestaktionen durch, die landesweit zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen können. Auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat für die kommende Zeit Streiks angekündigt. Das Bildungsministerium erwartet daher Auswirkungen auf die Schülerbeförderung in Brandenburg. Die Schulen wurden bereits vor den Weihnachtsferien vorsorglich über Maßnahmen zur Sicherung des Unterrichts informiert.

Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Unterricht in den Schulen könnte erschwert werden oder sogar unmöglich sein. Im Falle solcher Behinderungen in der Schülerbeförderung gibt das Bildungsministerium folgende Hinweise:

  • Alle Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, an den betreffenden Tagen zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird gemäß dem regulären Stundenplan vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert. Die Aufsicht über die anwesenden Schülerinnen und Schüler wird gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften „Aufsicht“ gewährleistet.
  • Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen sind und absehbar nicht die Schule besuchen können, erhalten Lernaufgaben von ihren Lehrkräften zur Bearbeitung.
  • Schulen können nach ihren Möglichkeiten für abwesende Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 11 (Gymnasien) bzw. bis 12 (Gesamtschulen und berufliche Gymnasien) Distanzunterricht organisieren.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit Lernaufgaben versorgt sind, gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern – oder volljährige Schülerinnen und Schüler selbst – dies der Schule mitgeteilt haben.
  • Die Schulleitungen sind gebeten, mit den Trägern der Horte einen möglichst reibungslosen Übergang zwischen Schule und Hort abzusprechen.

Die Schulleitungen im Land Brandenburg haben die entsprechenden Informationen über die staatlichen Schulämter erhalten.

Gemeinde Frauendorf

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Frauendorf begrüßt seine Besucher. Ob bei Festen oder zahlreichen Sportaktivitäten ist jeder gern eingeladen.

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Gemeinde Großkmehlen

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Entdecken Sie jetzt die Vielfalt Brandenburgs südlichster Gemeinde.

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Gemeinde Kroppen 

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Die Gemeinde Kroppen im Süden Brandenburgs heißt ihre Besucher herzlich willkommen.

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Gemeinde Lindenau 

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Mit ihren historischen Bauten und der weitläufigen Parkanlage ist Lindenau immer einen Besuch wert.

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Stadt Ortrand 

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„Zwischen Brandenburg und dem Sachsenland grüßt freundlich dich der Ort am Rand.“ - Herzlich Willkommen!

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Gemeinde Tettau 

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Naturnahe Landschaften und eine über 550-jährige Geschichte das ist die Gemeinde Tettau im Süden Brandenburgs.

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